Das Wichtigste in Kürze
- Auch als Kassenpatient können Sie eine Privatpraxis aufsuchen. Sie sind dann Selbstzahler und erhalten eine Rechnung.
- Ein Kassenpatient wird in der Privatpraxis nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie haben Anspruch darauf, vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten informiert zu werden.
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Rechnung einer Privatpraxis in der Regel nicht. Eine Erstattung ist die Ausnahme und sollte vorab geklärt werden.
- Eine private Zusatzversicherung kann Kosten erstatten. Ob und wie viel, hängt von Ihrem Tarif ab.
- Der Weg lohnt sich vor allem bei Leistungen außerhalb der Kassenversorgung, bei langen Wartezeiten oder wenn Sie mehr Zeit im Gespräch wünschen.
Darf ein Kassenpatient zum privaten Hautarzt?
Ja. In Deutschland hat jeder Kassenpatient freie Arztwahl, und niemand ist verpflichtet, ausschließlich Praxen mit Kassenzulassung aufzusuchen. Eine Privatpraxis wie unsere behandelt auf privater Grundlage. Das bedeutet: Sie schließen einen Behandlungsvertrag mit der Praxis, erhalten die Leistungen und bekommen anschließend eine Rechnung. Die Abrechnung läuft nicht über Ihre Krankenversicherungskarte, sondern direkt zwischen Ihnen und der Praxis.
Für Sie ändert sich im Kern nur die Bezahlung. Die ärztliche Behandlung selbst folgt denselben medizinischen Maßstäben, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Eine Überweisung brauchen Sie nicht. In unserer Hautarztpraxis in Hamburg sind Sie als Kassenpatient und Selbstzahler ausdrücklich willkommen.
Kassenpatient oder Privatpatient: Kassenpraxis und Privatpraxis im Vergleich
Damit Sie einschätzen können, was sich für Sie ändert, hier die wichtigsten Unterschiede:
- Zulassung: Kassenpraxen haben einen Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung und rechnen direkt mit der Kasse ab. Privatpraxen haben keinen solchen Auftrag und rechnen mit den Patientinnen und Patienten ab.
- Abrechnung: In der Kassenpraxis genügt die Versichertenkarte. In der Privatpraxis erhalten Sie als Kassenpatient eine Rechnung nach GOÄ, die Sie zunächst selbst bezahlen.
- Leistungsumfang: Kassenpraxen dürfen nur Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten der Kasse erbringen. Eine Privatpraxis ist daran nicht gebunden und kann zum Beispiel ein Total Body Mapping, Lasertherapien oder ästhetische Behandlungen anbieten.
- Rezepte: Kassenpraxen stellen Kassenrezepte aus, Privatpraxen Privatrezepte.
- Termine: Wie viel Zeit für Gespräche und Untersuchungen eingeplant wird und wie lange die Wartezeit ist, legt jede Praxis selbst fest und lässt sich nicht pauschal sagen.
Keine dieser Möglichkeiten ist grundsätzlich richtig oder falsch. Sie unterscheiden sich in der Organisation und in der Frage, wer die Kosten trägt.
So läuft ein Termin als Kassenpatient in der Privatpraxis ab
Als Kassenpatient erleben Sie einen Ablauf, der sich kaum von dem in einer Kassenpraxis unterscheidet. Hinzu kommt nur, dass wir über Kosten sprechen.
- Terminbuchung: Sie buchen online über Doctolib oder rufen uns an. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen, damit wir den passenden Zeitrahmen einplanen können.
- Anamnese: Wir sprechen über Ihre Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente und bisherige Behandlungen. Bringen Sie, wenn vorhanden, frühere Befunde und eine Liste Ihrer Medikamente mit.
- Untersuchung: Dr. Obuch untersucht die Haut und bespricht das Ergebnis mit Ihnen.
- Behandlungsplan und Kosten: Ist eine Behandlung sinnvoll, erklären wir die Möglichkeiten und was sie kosten. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie das möchten.
- Behandlung oder Rezept: Falls Medikamente nötig sind, erhalten Sie ein Privatrezept. Als Kassenpatient bezahlen Sie dieses in der Apotheke zunächst selbst. Fragen Sie nach, wenn die Kosten dabei eine Rolle spielen.
- Rechnung: Sie bekommen eine Rechnung nach GOÄ, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Sie sind durch einen Termin bei uns an nichts gebunden. Sie bleiben Kassenpatient und können weiterhin Ihre Hausarztpraxis oder eine Kassenpraxis aufsuchen und uns zusätzlich nutzen, wann immer es Ihnen sinnvoll erscheint. Wenn Sie es wünschen, geben wir Ihnen Befunde und Berichte mit, damit Ihre weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte informiert sind. Ihre Daten unterliegen wie überall in der Medizin der ärztlichen Schweigepflicht.
Was kostet die Behandlung als Kassenpatient? Die GOÄ erklärt
Die Gebührenordnung für Ärzte regelt, wie private Leistungen abgerechnet werden. In ihr ist jede ärztliche Leistung mit einer Nummer und einer Punktzahl aufgeführt. Daraus ergibt sich der Einfachsatz. Den Betrag auf der Rechnung bestimmt der Steigerungsfaktor, mit dem der Einfachsatz multipliziert wird. Er richtet sich nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Leistung. Für persönliche ärztliche Leistungen gilt in der Regel der 2,3-fache Satz als Schwellenwert. Ein höherer Faktor, bis zum 3,5-fachen Satz, ist nur mit einer schriftlichen Begründung auf der Rechnung zulässig.
Eine ordnungsgemäße Rechnung enthält das Datum der Leistung, die GOÄ-Nummer, die Bezeichnung der Leistung, den Steigerungsfaktor und den Betrag. Dadurch können Sie und Ihre Versicherung nachvollziehen, wofür Sie bezahlen. Leistungen, die in der GOÄ nicht vorkommen, können analog nach einer vergleichbaren Leistung berechnet werden. Bei manchen Leistungen wird ein festgelegter Preis vereinbart, den Sie vor der Behandlung erfahren.
Als Orientierung ein Beispiel, das auf unserer Website veröffentlicht ist:
- Hautkrebsscreening einschließlich Fotodokumentation und KI-unterstütztem Total Body Mapping: 120 €. Eine Kontrolluntersuchung kostet 60 €. Mehr dazu auf der Seite Hautkrebsscreening.
Auch eine ärztliche Beratung, eine Untersuchung oder ein kleiner Eingriff werden nach GOÄ berechnet. Was ein Termin als Kassenpatient kostet, hängt also davon ab, was getan wird. Nach dem Gespräch nennen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten. Dazu sind wir verpflichtet, wenn nicht gesichert ist, dass ein Dritter die Kosten vollständig trägt.
Wenn mehrere Sitzungen geplant sind, etwa bei Laserbehandlungen, lohnt es sich, nach dem voraussichtlichen Gesamtbetrag zu fragen und sich die Kosten schriftlich geben zu lassen. Auch Versicherungen verlangen bei größeren Behandlungen häufig einen Kostenplan, bevor sie eine Erstattung zusagen.
Die Rechnung prüfen und einreichen
Prüfen Sie die Rechnung nach dem Erhalt in Ruhe: Stimmen Name und Datum, sind die Leistungen nachvollziehbar bezeichnet, und ist ein Faktor über dem 2,3-fachen Satz begründet? Wenn Ihnen etwas unklar ist, rufen Sie die Praxis an, wir erklären die Positionen gern. Reichen Sie die Rechnung anschließend bei Ihrer Versicherung ein. Viele Anbieter nehmen sie online entgegen, andere verlangen das Original. Die Einreichungsfristen stehen in Ihren Tarifbedingungen. Behalten Sie eine Kopie, falls die Versicherung später Rückfragen hat.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse, was nicht?
Hier lohnt eine genaue Unterscheidung, denn die Kasse bezahlt Leistungen, wenn sie in der Kassenversorgung erbracht werden, nicht aber, wenn Sie diese als Kassenpatient in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen.
Was ein Kassenpatient in der Kassenversorgung erhält
- die Behandlung medizinisch notwendiger Hauterkrankungen bei Hautärzten mit Kassenzulassung, etwa Akne, Neurodermitis oder Schuppenflechte
- die Hautkrebsvorsorge ab 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren
- die Entfernung von Hautveränderungen, wenn sie medizinisch notwendig ist
- Medikamente auf Kassenrezept, in der Regel mit gesetzlicher Zuzahlung
Was ein Kassenpatient selbst zahlt
- alle Leistungen einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung, auch wenn sie medizinisch notwendig sind. Sie erhalten die Rechnung und tragen sie selbst.
- kosmetische und ästhetische Behandlungen, auch in der Kassenpraxis, zum Beispiel Faltenbehandlung, Laserbehandlung aus kosmetischen Gründen oder Haarentfernung
- Leistungen, die über den Rahmen der gesetzlichen Vorsorge hinausgehen, wie ein Total Body Mapping
Ob die Kasse im Einzelfall Kosten ganz oder teilweise erstattet, entscheidet sie selbst. Das sollten Sie als Kassenpatient vor der Behandlung mit ihr klären und sich eine Zusage schriftlich geben lassen. Manche Krankenkassen bieten als freiwillige Leistung Zuschüsse zur Vorsorge an, zum Beispiel zur Hautkrebsvorsorge unter 35. Die Bedingungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Auf unserer Seite zu kosmetischen Behandlungen finden Sie Leistungen, die in jedem Fall Selbstzahlerleistungen sind.
Häufige Missverständnisse: Kassenpatient und Privatpraxis
- Man muss privat versichert sein. Nein. Auch ein Kassenpatient kann als Selbstzahler eine Privatpraxis unabhängig vom Versicherungsstatus aufsuchen.
- Die Kasse erstattet am Ende alles. In der Regel nicht. Eine Erstattung ist die Ausnahme, und niemand sollte sich darauf verlassen, ohne vorher nachgefragt zu haben.
- In der Privatpraxis sind die Kosten unbegrenzt. Auch das stimmt nicht. Die GOÄ legt den Rahmen fest, und ein hoher Faktor muss auf der Rechnung begründet werden.
- Ein Kassenpatient wird anders behandelt. Die medizinische Sorgfalt hängt nicht vom Versicherungsstatus ab.
Private Zusatzversicherung: Was sie erstatten kann
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung kann sich ein Kassenpatient einen Teil der Kosten für Privatleistungen erstatten lassen. Manche Tarife enthalten Bausteine für Vorsorgeuntersuchungen, für Arzneimittel und für ärztliche Behandlungen außerhalb der Kassenversorgung. Wie viel erstattet wird, ist von Tarif zu Tarif sehr verschieden. Kosmetische und ästhetische Behandlungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Bevor Sie einen Termin vereinbaren, sollten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen oder bei Ihrer Versicherung klären:
- ob hautärztliche Behandlungen in Privatpraxen und Vorsorge in Ihrem Tarif enthalten sind
- bis zu welchem Steigerungsfaktor der GOÄ erstattet wird, denn manche Tarife begrenzen ihn
- ob es eine Selbstbeteiligung, einen Jahreshöchstbetrag oder Wartezeiten gibt
- ob Privatrezepte und Arzneimittel mitversichert sind
- ob Sie vorab eine Kostenzusage benötigen, vor allem bei größeren Behandlungen
Bewahren Sie die Rechnung auf und reichen Sie sie fristgerecht ein. Wenn Sie privat versichert sind, gilt dasselbe: Die Rechnung ist Ihre Grundlage für die Erstattung durch Versicherung oder Beihilfe, und wie viel erstattet wird, bestimmt Ihr Tarif.
Wann lohnt sich der Weg zum privaten Hautarzt als Kassenpatient?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob Sie als Kassenpatient diesen Weg wählen, hängt von Ihrem Anliegen, Ihrer Situation und Ihrem Budget ab. Es kann sich lohnen, wenn:
- Sie eine Leistung wünschen, die die Kasse nicht abdeckt, zum Beispiel ein Hautkrebsscreening mit Total Body Mapping oder eine Laserbehandlung
- Sie eine Vorsorge außerhalb des gesetzlichen Rahmens wahrnehmen möchten, etwa unter 35 oder in kürzeren Abständen
- Sie als Kassenpatient in Ihrer Kassenpraxis lange auf einen Termin warten würden
- Sie sich ein ausführliches Gespräch und eine feste Ansprechpartnerin wünschen
- Ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten trägt
Es muss sich nicht lohnen, wenn Ihr Anliegen medizinisch notwendig ist, Sie zeitnah einen Kassentermin bekommen und die Kosten für Sie ins Gewicht fallen. Dann ist die Kassenversorgung eine gute Wahl. Wenn Sie in Hamburg keinen Termin finden, kann Ihnen die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116117 bei der Vermittlung eines Facharzttermins helfen. Beide Wege schließen sich nicht aus. Als Kassenpatient können Sie die Kassenvorsorge nutzen und für Leistungen außerhalb der Kassenversorgung zu uns kommen. Einen Überblick über das dermatologische Angebot finden Sie auf der Seite Dermatologie.
Drei Fragen helfen bei der Entscheidung: Ist die Leistung medizinisch notwendig oder kosmetisch? Bekomme ich sie in meiner Kassenpraxis in angemessener Zeit? Und was erstattet meine Versicherung voraussichtlich? Wenn Sie diese drei Punkte beantworten können, ist die Entscheidung meist deutlich leichter.
Drei typische Situationen
Die folgenden Beispiele sind erdacht und sollen nur zeigen, wie sich die Frage der Kosten im Alltag stellen kann.
- Hautkrebsvorsorge unter 35: Eine 28-jährige Versicherte hat viele Muttermale und möchte ihre Haut kontrollieren lassen. Die regelmäßige Kassenleistung beginnt erst mit 35. Sie bezahlt die Untersuchung selbst und fragt bei ihrer Kasse nach, ob diese einen Zuschuss gewährt.
- Akne mit Narben: Ein Kassenpatient lässt seine Akne bei einer Hautärztin mit Kassenzulassung behandeln. Als die Entzündungen abgeklungen sind, möchte er die Narben behandeln lassen. Die Narbenbehandlung mit Laser oder Microneedling ist eine Selbstzahlerleistung, für die er sich an eine Privatpraxis wendet.
- Äderchen im Gesicht: Eine Patientin mit sichtbaren Äderchen möchte diese lasern lassen. Da dies meist als kosmetische Behandlung gilt, wäre sie auch in einer Kassenpraxis Selbstzahlerin. Hier spielt die Frage, ob ein Termin zeitnah möglich ist, die größere Rolle als die Kasse.
Wie Sie als Kassenpatient bei uns einen Termin bekommen
Die Terminbuchung ist unkompliziert, auch wenn Sie Kassenpatient sind. Neue Patientinnen und Patienten buchen am einfachsten online über Doctolib. Fragen beantwortet das Praxisteam telefonisch unter 040 307 469 92, per WhatsApp oder per E-Mail an info@derma-aesthetik.com. Die Praxis befindet sich am Großen Burstah 44 in der Hamburger Innenstadt und ist mit der U3 über die Haltestellen Rathaus und Rödingsmarkt gut zu erreichen.
Bringen Sie als Kassenpatient zum Termin bitte frühere Befunde, eine Liste Ihrer Medikamente und, falls Sie eine Zusatzversicherung haben, die Angaben zu Ihrem Tarif mit. Dann können wir offen besprechen, was medizinisch sinnvoll ist, was es kostet und was Ihre Versicherung voraussichtlich übernimmt. Wenn Sie vorab Fragen zur Abrechnung haben, stellen Sie diese gern. Den Kontakt finden Sie auf der Seite Kontakt, und mehr über uns unter Die Praxis. Sie müssen nichts überstürzen: Ein erstes Gespräch ist der Weg, um herauszufinden, ob das Angebot zu Ihnen passt.
Weiterführende Informationen: Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG)